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Umsatzsteuerrückforderung – Fristen

 

IGIC Rückforderung für nichtsansässige Unternehmen auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria)

Mit  dem Gesetz vom 30.12.2017 wurde für das Jahr 2018 geregelt, dass Unternehmen, die nicht auf den Kanarischen Inseln ansässig sind, die Umsatzsteuer zurückfordern können, wenn Sie die neuen Fristen einhalten.

Quartalserklärung: im folgenden Quartal, in dem die kanarische Umsatzsteuer (IGIC) bezahlt wurde, bzw. die Rechnung empfangen wurde.

Jahreserklärung: im folgenden Jahr bis zum 30.09.xx

Nutzen Sie unseren Steuerberater-Service auf deutsch und spanisch auf den Kanarischen Inseln,  mit unseren Kanzleien auf Gran Canaria und Teneriffa und in Deutschland.

 

 


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