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Umsatzsteuerrückforderung – Fristen
IGIC Rückforderung für nichtsansässige Unternehmen auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria)
Mit dem Gesetz vom 30.12.2017 wurde für das Jahr 2018 geregelt, dass Unternehmen, die nicht auf den Kanarischen Inseln ansässig sind, die Umsatzsteuer zurückfordern können, wenn Sie die neuen Fristen einhalten.
Quartalserklärung: im folgenden Quartal, in dem die kanarische Umsatzsteuer (IGIC) bezahlt wurde, bzw. die Rechnung empfangen wurde.
Jahreserklärung: im folgenden Jahr bis zum 30.09.xx
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