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Immobilienkauf Gran Canaria Hypothek
Bei einem Immobilienkauf aus zweiter Hand sollte auf die Lastenfreiheit geachtet werden.
Sollten Sie auf Gran Canaria, Teneriffa oder Fuerteventura eine Immobilie erwerben wollen, ist zuerst der Grundbuchauszug zu prüfen.
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Dort muss unter cargas = libre de cargas – Lastenfreiheit vermerkt sein. Ist dort eine Hypothek eingetragen, dann ist Vorsicht geboten. In Spanien gibt es keine Grundschuld, sondern die einzige Form der Kreditsicherung ist die Hypothek.
Es können sich in der Praxis verschiedene Gestaltungen ergeben
- Hypothekenlast aufgrund eines Bankdarlehens, welches noch nicht abbezahlt ist. In diesem Falle ist Vorsicht geboten, da schon im Vorkaufvertrag ausdrücklich die Hypothek genannt werden muss und der zur Zahlung ausstehende Schuldbetrag. Beim Notartermin und dem eigentlichen Eigentumserwerb muss dann die hypothekenlöschende Bank anwesend sein, und die Hypothekenlöschung muss von der Bank gegen Erhalt eines Bankschecks von einer spanischen Bank, beim Notar unterschrieben werden.Beispiel: 200.000 EUR Kaufpreis, Hypothekenlast: 100.000 EUR.Beim Notartermin erhält der Verkäufer der Immobilie auf Gran Canaria einen Bankscheck über 100.000 EUR und auf die Bank wird ein Scheck in Höhe von 100.000 EUR ausgestellt. Damit ist der Kaufpreis bezahlt.
TIPP: Wir empfehlen in der Praxis stets, dass die Hypothekenlöschungskosten vom Kaufpreis als Sicherheit einbehalten werden, so dass der Immobilienkäufer dann nicht auf den Kosten der Hypothekenlöschung buchstäblich sitzen bliebe.
- Hypothekenlast aufgrund eines Bankdarlehens, welches bereits abbezahlt wurde. Das Verfahren ist identisch wie unter a., jedoch wird selbstverständlich kein Scheck mehr an die Bank gegeben, aber die Bank muss ebenso die Hypothekenlöschung beim Notar unterschreiben. PRAXIS beim Immobilienkauf WICHTIG fuer den Immobilienkäufer: Sollte die Bank sich weigern, zum notariellen Kauftermin zu erscheinen, dann ist schon im Vorkaufvertrag zu vermerken, dass der Verkäufer verpflichtet ist, sich um die Hypothekenlöschung in einer bestimmten Frist zu sorgen, da nicht der Immobilienkäufer hierzu rechtlich befugt ist, da schliesslich die Hypothek vom Verkäufer abgeschlossen wurde. Problematisch ist die Hypothekenlöschung, wenn die Hypothek noch von Voreigentümern oder aus einer Erbschaft herrührt.
- Hypothekenlast bei Kauf einer Neubauimmobilie: Oftmals hat der Bauträger eine Hypothek auf dem Grundstück, welcher sich nach Fertigstellung des Neubaus automatisch auf das Gebäude bezieht. Hier gibt es rechtlich die Option, diese Hypothek bewusst zu übernehmen, die sogenannte “subrogacion”, oder aber man muss nachdem in Punkt a. genannten Verfahren, die Zahlung des Kaufpreises beim Notartermin vornehmen.
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