Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Servicepaket „Immobilienkauf“
3 Gründe, auf Gran Canaria eine Immobilie zu erwerben
- Stetige Preissteigerung auf dem Immobilenmarkt durch die Insellage
- Touristische Vermietung, VV, noch vielerorts möglich, kein Moratorium wie auf Mallorca. Wir betreuen Sie bei Antragsstellung und steuerlich.
- Steuerliche Vorteile
- Erbschaftssteuervergünstigung von 99,9% ohne Beschränkung seit dem 05.09.2023 zwischen nahen Verwandten (Kinder, Eltern, Geschwister)
- für Unternehmer 4% Körperschaftssteuersatz (ZEC) anstelle von 25% im übrigen Spanien
- niedrige Grunderwerbsteuer von 6,5% im Verhältnis zu Mallorca mit 8-13%.
Nutzen Sie uns Immobilienkaufservicepaket zur Vollabwickung Immobilienkauf Gran Canaria
Wir bieten Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb auf Gran Canaria im Jahre 2024
Sie bekommen für einen festen Pauschalpreis, unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden, eine seriöse und qualifizierte Dienstleistung unserer Anwaltskanzlei.
Unser Service
- Abklärung der Verfügungsberechtigung des Verkäufers
- Grundbuchabfrage und Grundbuchkontrolle Lastenfreiheit, Diskrepanz der Quadratmeter (Maklerangebot, Kataster, Grundbuch, tatsächliche Bebauung). MERKE: normalerweise darf keinerlei Abweichung bestehen.
- Kaufvertragsgestaltung als Entwurf für die notarielle Urkunde, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation, in deutscher und spanischer Sprache. Hierbei werden erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Klauseln zu Ihren Gunsten formuliert. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für Sie günstig ist, eine Immobilie mit einer spanischen GmbH (S.L.) zu erwerben. STEUERTIPP: Der Erwerb von SL Anteilen (Anteile an einer spanischen GmbH können zur Steuerersparnis von 6,5% Grunderwerbssteuer führen)
- Vereinbarung eines Notartermins bei einem uns bekannten, zuverlässigen Notar oder Ihrem Wunschnotar und juristische Begleitung mit deutscher Betreuung durch Rechtsanwalt, abogado, Steuerberater D. Luickhardt
- Absicherung der Kaufpreiszahlung, Erfüllung der steuerlichen Zurückbehaltungspflicht beim Kauf von einem Nichtresidenten, wie die 3% Steuerrückbehalt (IRNR) und die gemeindliche Wertzuwachssteuer.
- Abklärung der bau- und bodenrechtlichen Situation, wenn Sie beabsichtigen, eine besondere Aktivität auszuüben, oder weitere Ausbauten planen. (Dies verlangt eine gewisse Bearbeitungszeit, da die spanischen Behörden meist überlastet sind).
- Kaufabwicklung: Eintragung Ihrer Person als Eigentümer ins Grundbuch, so dass Sie voll und ganz rechtlich geschützt sind. Bezahlung der Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der sonstigen Steuern.
Unser Honorar für das Servicepaket Immobilienkauf in Spanien: 0,9% vom Kaufpreis der Immobilie (Mindesthonorar: 2.500,00 EUR zzgl. 7% MwSt.).
Eine Vergütung gemäss der Honorarliste der spanischen Rechtsanwaltskammer (Colegio de Abogados) ist selbstverständlich möglich
Auslagen wie Notar, Grundbuch und Steuern werden separat abgerechnet.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch folgende Leistungen an
- Beantragung einer Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.)
- Übersetzungen von Dokumenten, Übersetzerservice bei vorvertraglichen Verhandlungen und beim Notartermin
- Jährliche Steuererklärung und sonstige Erledigungen vor spanischen Behörden
- Ummeldung der gemeindlichen Dienste wie Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer sowie Telefon und Elektrizität
- Steuererklärung und Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los terrenos de naturaleza urbana)
- Ist die Immobilie nicht bereits im Grundbuch eingetragen: Durchführung des katastralen und grundbuchrechtlichen Verfahrens
Kooperationspartner Hausverwaltung
Kooperationspartner für Hausverwaltung und Ihr Verwalter der touristischen Vermietung: Herr Jörg Möller, Tlf: 665 568 077.
Legalium besorgt für Sie die Lizenz zur touristischen Vermietung bei den örtlichen Behörden, Herr Möller erledigt die Rezeptions- und Verwaltungsdienste.
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