Gran Canaria: 0034-928 143 615 // Spanien Zentrale: 0034-922 788 881 // Deutschland 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Barcelona - Mallorca - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Frustrierter Immobilienkauf Gran Canaria 

Schadensersatzhöhe bei Mängeln der Immobilie vor der notariellen Kaufurkunde 


Ein Immobilienkauf beginnt in der Regel mit Unterschrift eines Reservierungsvertrages oder Kaufoptionsvertrages.

Dort verpflichtet sich der Käufer zum Kauf und der Verkäufer zum Verkauf und beide Parteien verpflichten sich zum Schadenersatz, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen.

Der Käufer verliert seine 10%ige Anzahlung und der Verkäufer müsste die Anzahlung in doppelter Höhe zurückzahlen, wenn er den Vertrag nicht erfüllt.

Soweit ist der Normalfall, doch wie das Urteil von Gran Canaria, Maspalomas, vom 25.02.2019 zeigt, kann es zu einer Beendigung des Immobilienkaufes kommen, wenn die Immobilie aufgrund von Mängeln nicht bewohnbar ist. Ein typischer Fall sind Feuchtigkeitsmängel.

Das Gericht stellt dann nach Art.1124 CC, spanisches Zivilgesetzbuch, die Vertragsauflösung fest und der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer Schadensersatz zu leisten.

Interessant an diesem Urteil ist, dass nicht der pauschalisierte Schadensersatz wie oben genannt, zur Anwendung kommt, sondern schliesslich der Käufer auch Reisekosten und andere Schadensposten ersetzt erhält.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Frustrierter Immobilienkauf Gran Canaria: 1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten, basierend auf 1 abgegebenen Stimmen

Loading...


R

Kontakt Deutschland

07542 937 982

R

Kontakt Gran Canaria

0034 928 143 615

R

Fax Gran Canaria

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung