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Frustrierter Immobilienkauf Gran Canaria
Schadensersatzhöhe bei Mängeln der Immobilie vor der notariellen Kaufurkunde
Ein Immobilienkauf beginnt in der Regel mit Unterschrift eines Reservierungsvertrages oder Kaufoptionsvertrages.
Dort verpflichtet sich der Käufer zum Kauf und der Verkäufer zum Verkauf und beide Parteien verpflichten sich zum Schadenersatz, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen.
Der Käufer verliert seine 10%ige Anzahlung und der Verkäufer müsste die Anzahlung in doppelter Höhe zurückzahlen, wenn er den Vertrag nicht erfüllt.
Soweit ist der Normalfall, doch wie das Urteil von Gran Canaria, Maspalomas, vom 25.02.2019 zeigt, kann es zu einer Beendigung des Immobilienkaufes kommen, wenn die Immobilie aufgrund von Mängeln nicht bewohnbar ist. Ein typischer Fall sind Feuchtigkeitsmängel.
Das Gericht stellt dann nach Art.1124 CC, spanisches Zivilgesetzbuch, die Vertragsauflösung fest und der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer Schadensersatz zu leisten.
Interessant an diesem Urteil ist, dass nicht der pauschalisierte Schadensersatz wie oben genannt, zur Anwendung kommt, sondern schliesslich der Käufer auch Reisekosten und andere Schadensposten ersetzt erhält.
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