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Erbschaftsteuer Gran Canaria im Jahre 2024

erbschaftsteuer gran canaria

Zum besseren Verständnis einer Abwicklung einer Erbschaft auf Gran Canaria, Maspalomas:

Die verstorbene Person, die dauerhaft in Deutschland, Österreich oder der Schweiz gelebt hat, hatte auf Gran Canaria eine Ferienimmobilie.

  1. Erbrecht

    Es kommt das Erbrecht des Heimatlandes, also das deutsche, österreichische oder schweizer Erbrecht zur Anwendung, keinesfalls das spanische Erbrecht.

  2. Erbschaftsteuer

    Wenn der Verstorbene und die Erben in Deutschland leben, dann ist die deutsche Erbschaftsteuer auf den gesamten Nachlass anzuwenden.  

    ABER:

    Für die Immobilie auf Gran Canaria ist auch auf Gran Canaria eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, da die Immobilie dort belegen ist.  

    Tipp

    Geben Sie zunächst die Erbschaftsteuererklärung auf Gran Canaria ab, da wenn es zu einer Zahlung einer Erbschaftsteuer auf Gran Canaria kommt, diese Steuerlast dann auf die deutsche Erbschaftsteuer nach Art.21 deutsches Erbschaftsteuergesetz angerechnet werden kann.

Die spanische Finanzbehörde begründet die Steuerpflicht auf Gran Canaria gesetzlich wie folgt:

Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Immobilien in Spanien, Gran Canaria

Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben, sind verpflichtet, die Steuerklärung und Zahlung der Steuer für Waren und Rechte durchzuführen, die sich auf spanischem Gebiet befanden, ausgeübt werden konnten oder erfüllt werden mussten und die durch Erbschaft, Hinterlassenschaft oder einen anderen Erbanspruch erworben wurden.

Ebenso die Beträge, die die Begünstigten von Lebensversicherungsverträgen erhalten, auch dann maßgeblich, wenn der Vertrag als Nichtansässiger, mit einer Versicherungsgesellschaft in Spanien oder mit einer spanischen Versicherungsgesellschaft, unabhängig vom Ort des Vertragsabschlusses, abgeschlossen wurde.

Die Steuerpflichtigen der Erbschaftssteuer sind verpflichtet, eine Person mit Wohnsitz in Spanien, Gran Canaria, zu benennen, die sie gegenüber der Steuerbehörde in Bezug auf ihre Verpflichtungen für diese Steuer vertritt.

 

Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

 

Zum 05.09.2023 hat die kanarische Regierung wieder die unbeschränkte Vergünstigung in der Erbschaftssteuer eingeführt, und praktisch wieder den Rechtszustand vor dem 31.12.2019 wiederhergestellt.

 

Es gilt damit.
Erbschaftssteuerbefreiung auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) für die Gruppe I, II und III.
  • Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
  • Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
  • Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……

Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigtDie Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.

 

Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer

 

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad.

 

Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Steuerklasse 4
Abkömmlinge unter 21 Jahren
(Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder)
– Abkömmlinge über 21 Jahre
– Ehegatten
– Eltern (auch Adoptiveltern)
– Großeltern
Verwandte 2. und 3. Grades – Verwandte ab dem 4. Grad
– Nichtverwandte

 


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