Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
Teneriffa - Gran Canaria - Madrid - Barcelona - Mallorca - Berlin - Hannover - Tettnang
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Gran Canaria
Vererbung und Schenkung einer Immobilie auf Gran Canaria
Aktuelles zur Schenkungsteuer Gran Canaria
Es ist festzustellen, dass in Spanien kein einheitliches Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz gilt, sondern nur ein Rahmengesetz mit der Bezeichnung Ley 29/1987 und die Ausführungsverordnung RD 1629/1991, welches jeder Region, so auch den Kanarischen Inseln, die Möglichkeit gibt, selbst inhaltliche Erbschaft- und Schenkungsteuerregelungen zu treffen, die die Steuerlast direkt betreffen.
Wichtig:
Bei Nichtsteuerresidenten sind die staatlichen Normen anzuwenden und die Erbschaftsteuererklärung als auch die Schenkungsteuererklärung in Madrid innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Schenkungsdatum abzugeben. Sie müssen einen spanischen Steuervertreter benennen.
Bei Residenten ist die Erbschaftsteuererklärung im Modell 650 und 660 abzugeben, und die Schenkungstgeuererklärung im Modell 651.
Sollten Sie Ihren Lebensabend auf den kanarischen Inseln dauerhaft verbringen, und mehr als 183 Kalendertage dort Ihren Aufenthalt haben, dann sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, und haben die Steuervorteile in der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die jeder kanarische Inselbürger hat.
Jedoch sollte der Erblasser als weitere Voraussetzung vor dem Tod mindestens 5 Jahre auf Gran Canaria oder anderen Kanarischen Inseln dauerhaft gelebt haben.
Bei einer Schenkung muss der Beschenkte auf Gran Canaria 5 Jahre zuvor gelebt haben, oder es handelt sich um eine Immobilienschenkung.
Erbschaftsteuer
Aktuell 05.09.2023
- Gruppe I: Abkömmlinge, und Adoptierte unter 21 Jahre
- Gruppe II: Abkömmline und Adoptierte mit 21 Jahren und älter, Ehegatten, Vorfahren
- Gruppe III: Verwandte im Seitenverhaeltnis, wie Geschwister, Onkel……
Schenkungssteuer auf den Kanarischen Inseln für die Gruppen I und II wird zu 99,9% vergünstigt
Die Artikel 24 und 26 aus dem Gesetz DL 1/2009 werden damit angepasst.
Ermittlung der Steuerklasse in der Erbschaftssteuer
Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad.
Steuerklasse 1 | Steuerklasse 2 | Steuerklasse 3 | Steuerklasse 4 |
Abkömmlinge unter 21 Jahren (Kinder, Enkelkinder, auch Adoptivkinder) |
– Abkömmlinge über 21 Jahre – Ehegatten – Eltern (auch Adoptiveltern) – Großeltern |
Verwandte 2. und 3. Grades | – Verwandte ab dem 4. Grad – Nichtverwandte |
Wichtig
Die formelle Abwicklung ist mit einer notariellen Schenkungsurkunde auf Gran Canaria durchzuführen und innerhalb von 30 Tagen nach der Überweisung die Schenkungsteuererklärung auf Gran Canaria abzugeben.
Nutzen Sie den Service von RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland für Erbrecht, und seinem Legalium Team, von der Nachlassplanung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht, zur zweisprachigen Testamentserstellung in Spanien, bis hin zur Erbschaftsabwicklung mit Erledigung der Fomalitäten der Erbschaftsteuer und Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien.
Wir sind tätig auf Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, Teneriffa, Barcelona, Madrid und Mallorca
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Kontakt Deutschland
07542 937 982
Kontakt Gran Canaria
0034 928 143 615
Fax Gran Canaria
0034 922 789 358
Kontakt Email
info@legalium.com